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BGH, 14.07.1981 - 1 StR 274/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über eine Milderung im Falle eines Versuchs nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts - Milderungsmöglichkeit im Fall einer versuchten Vergewaltigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
- BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62
Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände - …
Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 274/81
Dabei hatte die Strafkammer außer dem Sachverhalt, der die Wahlmöglichkeit eröffnete, auch alle anderen für das Tat- und Täterbild wesentlichen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266;… Bruns Strafzumessungsrecht, 2. Aufl. S. 443 ff). - BGH, 18.07.1979 - 2 StR 303/79
Entscheidung über die Möglichkeit der Strafmilderung im Falle der tätigen Reue …
Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 274/81
Das war fehlerhaft (BGH, Urteil vom 18. Juli 1979 - 2 StR 303/79).
- BGH, 28.07.1983 - 4 StR 310/83
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - …
Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe jedoch ergeben, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu betrafen und welchem Strafrahmen die Strafe letztlich entnommen worden ist (vgl. BGH 1 StR 274/81 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]). - BGH, 16.08.1983 - 1 StR 485/83
Anforderungen an eine ordnungemäße tatrichterliche Prüfung des Vorliegens einer …
Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe läßt sich jedoch entnehmen, daß die Entscheidung auf der erforderlichen Gesamtschau der Tatumstände sowie der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 17, 266; BGH StV 1981, 514; Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81 - bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]) beruht. - BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85
Strafschärfende Voraussetzungen des Rückfalls - Vorliegen oder Nichtvorliegen …
Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe aber klar erkennen lassen, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu bestrafen, und welchem Strafrahmen die Strafe entnommen worden ist (BGH, Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81, bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80] und vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83).